Analyse einer Dokumentation
Am Mittwoch, dem 10. Juli 2019 sendete die ARD ab 22:45 Uhr eine 90-minütige Dokumentation mit dem Titel „Lea Tsemel, Anwältin“.
Hans Peter Büttner weist im folgenden Artikel nach, dass, was die ARD unter der Bezeichnung „Dokumentation“ dem Publikum servierte, in Wahrheit alles andere als eine Dokumentation und Berichterstattung war. Es sei stattdessen „eine vollkommen distanzlose Jubelarie über die von der ersten bis zur letzten Minute heroisierte Lea Tsemel und ihre unwidersprochene, uneingeschränkte Rechtfertigung sämtlicher gegen israelische Staatsbürger verübten Mordanschläge und Attentate." (Büttner) Der Film lässt keinen Zweifel an seiner unbedingten Mission: die Dämonisierung und Delegitimierung Israels - zum Beispiel durch Vergleiche von Israel mit Nazi-Deutschland, palästinensischen Flüchtlingslagern mit dem NS-Vernichtungslager Auschwitz oder Gaza mit dem Warschauer Ghetto.
Das Ganze wird dann als Dokumentation über eine mutige israelische Rechtsanwältin ausgegeben, die palästinensische Araber vor Gericht verteidigt. Die Anwältin identifiziere sich, so Büttner, völlig mit der angeblich antisemitismusfreien, nationalen Sache der palästinensischen Araber. Sie verhalte sich zur Selbstdarstellung der Täter völlig distanzlos und verzichte auf jeden Faktencheck. Gewiss aus gutem/schlechtem Grund: Denn ein kritischer (wahrheitsorientierter) Faktencheck hätte Darstellungen der Anwältin bestenfalls als Halbwahrheiten enttarnt, die eben darum, weil sie „halbe“ sind, die die andere Seite der Sache verschweigen, ganze Unwahrheiten sind. Sie haben die Funktion, systematisch in die Irre zu führen. In der Psychoanalyse nennt man das Rationalisierung. Und in keiner Angelegenheit haben christliche Europäer seit rund 1800 Jahren mehr Übung als in der Rationalisierung ihres christlichen und dann pseudo-antikapitalistischen Volksbefreiungsantisemitismus, der immer auch mit dem traditionell religiösen Antisemitismus vermischt war.
In diesem Zusammenhang sei an die skandalöse Behandlung der seriösen und mutigen WDR-Dokumentation „Auserwählt und ausgegrenzt“, (2017) durch ARD und Arte erinnert, die sich nicht scheute, auch den gegen Israel gerichteten Antisemitismus zu thematisieren. Zunächst weigerten sich die beiden Sender, die von ihnen in Auftrag gegebene Dokumentation überhaupt zu senden, übten also massive Zensur aus. Als die Zensur zum öffentlichen Skandal wurde und ARD sich gezwungen sah, die Dokumentation wider Willen auszustrahlen, sendete sie sie mit zahlreichen, oftmals falschen „Faktenchecks“. In der Dokumentation "Lea Tsemel, Anwältin" aber verzichtete man auf jeden Faktencheck. So ist das eben beim „öffentlich-rechtlichen“ Sender, der ganz gewiss niemals ein „Lügenmedium“ ist.
Heinz Gess
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