Die Zeitschrift Kontext XXI veröffentlichte in ihrer Nr. 8/204 einen Artikel, in dem Heribert Schiedel mit der Bahamas-Redaktion abrechnete und ihr unter anderem "Islamophobie" vorwarf. Der Artikel ist so voll gespickt mit Verkehrungen und falschen Entgegensetzungen, dass eine ausführliche Aueindersetzung notwendig wäre, um all die kulturrelativistischen Halbwahrheiten und deshalb Falschheiten aufzudröseln, die der Artikel enthält. Zentral ist der Vorwurf an die Kritiker des mörderischen Islamismus, sie, die wahrheitsgemäß feststellen, dass der Täter van Goghs ein Judenhasser war, der Islamismus mitten in Europa diesen Wahn und diesen Hass schürt und der Antijudaismus des Islamismus nicht eine Verirrung, ein Missbrauch des Islam, sondern in ihm selbst bei unkritischer Auslegung angelegt ist, seien Islamhasser und "Islamophobe", eben weil sie dergleichen behaupten.
Sie litten unter einer phobischen Wahrnehmungsverzerrung. Hätten Herren wie Schiedel einmal die Macht, stünde demnach zu befürchten, dass die Bahamasredaktion wegen Verfolgungswahns zur Verteidigung des Rechtes des Täters "auf freie Religionsausübung" gegen angebliche Islamophobie der Psychiatrie überstellt würde. Statt mich hier mit dem ganzen Artikel auseinanderzusetzen und alle seine Verkehrtheiten wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen, werde ich mich hier aus Zeitnot nur ganz allein auf den Schlusssatz des Aufsatzes von Schiedel konzentrieren und ein ausführlichere Kritik zu einem späteren Zeitpunkt folgen lassen. Schon allein am Schlusssatz nämlich lässt sich die ganze Verkehrtheit seines Machwerks deutlich machen. Es scheint die ganze Arbeit der Aufklärung ist bei Schiedel und den Wiener Gruppierungen, die seine Position teilen, noch nicht angekommen, oder sie muss wieder - Sisyphos ohne Ende - von vorne begonnen werden. Also werde ich mich am Beispiel dieses Satzes noch einmal an die Sisyphosaufgabe der Aufklärung machen.
Link zum Artikel (PDF): ""Freiheit von der Religion" und "freie Religionsausübung"". Klicken Sie bitte hier.
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