Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von "Collegium Humanum" und "Bauernhilfe"
Gewiss werden Sie sich als Leser des Kritiknetzes an der FH daran erinnern, auf welche Widerstände meine Bemühungen gestoßen sind, über die Vorgänge, die zur Berufung des Alt- und Neo-Nazis Werner Haverbeck an die FH Bielefeld (1972), an der Haverbeck bis 1979 gelehrt hat, und in diesem Zusammenhang über sein politisches Netzwerk in den siebziger Jahren in Bielefeld, Ostwestfalen und darüberhinaus auf Landes- und Bundesebene aufzuklären, geführt haben. Jegliche wahreitsorientierte Aufklärung in dieser Sache wurde von der FH, dem zuständigen Ministerium in NRW, politischen Organisationen, Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen, die mit Haverbeck im Bunde waren, verhindert. Man mauert, deckt zu, verharmlost, rechtfertigt, nimmt aus vermeintlichem Selbstschutz den Neo-Nazi in Schutz, verschiebt, wehrt ab und verhindert aktiv jegliche Aufklärung, wie es schlimmer nicht geht, indes das betroffene Kollegium des Fachbereichs Sozialwesen, dem am meisten an der Aufklärung gelegen sein müsste, sich blind und taub stellt und die Sache konformistisch, der Richtlinie von oben folgend, als "Personalangelegenheit Gess" abtut.
Nun hat sich die Auseinandersetzung um die von Haverbeck gegründeten neofaschistischen "Vereine" und seine abgrundtiefe antisemitische, kulturrelativistische Ideologie mit unverkennbar eliminatorischen Zügen aber weiterentwickelt: Die Vereine wurden im Frühjahr verboten. In den letzten Wochen wurde die Klage gegen das Verbot der "Vereine" vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Sie ging verloren und Wetzel-Haverbeck und den von Haverbeck gegründeten "Vereinen" wurde vom Gericht höchst- richterlich nochmals bestätigt, dass sie verfasssungswidrig sind und nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut verbreitet haben und das, unverbesserlich wie eh und je, immer noch tun.
Zusammen mit Volkmar Woelk, von dem die Initiative dazu kam, habe ich dazu einen Bericht und Kommentar zum Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht geschrieben und den Vorgang in den soziohistorischen Kontext adäquat eingeordnet. Er ist im Kritiknetz veröffentlicht Ich empfehle Ihnen den Text zusammen mit den Fußnoten sehr zu Ihrer Lektüre.
Heinz Gess
weiterlesen hier (64.88 KB)