Zur Verteidigung Frantz Fanons „Schwarze Haut, weiße Masken“ gegen die Ideologie der Critical Whiteness
Der folgende Text widmet sich der psychoanalytischen und materialistischen Analyse der historisch bedingten und sich auf beiden Seiten in der Psyche manifestierenden Beziehung zwischen Schwarzen und Weißen, wie sie Franz Fanon in dem Buch „Schwarze Haut, weiße Masken“ vorgelegt hat. Zunächst wird Fanons Haltung zur Aufklärung dem Antimodernismus der Critical Whiteness gegenübergestellt, dann das neurotische Verhältnis genauer bestimmt. Danach wird Fanons begriffliches Verhältnis zwischen Antisemitismus und Rassismus dem antisemitischen Charakter des Rassismusbegriffs der Critical Whiteness entgegen gesetzt. Zum Schluss versucht der Autor, einen Rassismusbegriff auf der Grundlage der „Dialektik der Aufklärung“ (Adorno/Horkheimer) zu skizzieren.
Der Rassismus gründet in der sozioökonomischen Geschichte der Menschheit, die bis in unsere Tage die Geschichte gesellschaftlicher Herrschaft/Unterdrückung und des Kampfes um die menschliche Emanzipation von Herrschaft ist. Eine wirkliche Aufhebung der Entfremdung kann es darum nur geben, wenn die Emanzipation im allermaterialistischsten Sinn gelingt. In nichtrevolutionären Zeiten bedeutet das: Kritische Reflexion auf die Verhältnisse, Bewusstwerdung des Unrechts, das in den Verhältnissen versteckt ist, "Eingedenken der Natur im Subjekt“ (Adorno/ Horkheimer) - im Gegensatz zum Geständniszwang der Critical Whiteness: „Sadistische Rachebedürfnisse und masochistische Unterwerfungswünsche sind zwei Seiten einer Medaille. (…) Auf beiden können antimoderne Ressentiments mobilisiert werden. Schwarze und weiße Aktivisten, die sich nach der Entzauberung der Welt und als Reaktion auf die Verwertungskrisen des Kapitals in die Kindheit der Menschheit zurücksehnen, kommen in ihren zivilisationsmüden Ressentiments zusammen. Das erklärt auch die fehlende Thematisierung von Antisemitismus: Weil in der Critical Whiteness kein Begriff von Zivilisation vorhanden ist, gegen die sich das antisemitische Ressentiment ja richtet, kann Antisemitismus als solcher gar nicht verstanden werden und wird lediglich als „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ pflichtschuldig mitgeführt.“ (F. Perrefort)
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