Eine Kritik des staatsfetischistischen Konzeptes der „Menschenrechte“
Hans-Peter Büttner befasst sich in seinem Essay mit dem Konzept der "Menschenrechte" soweit sie verbindlich kodifiziert und formuliert wurden durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Er reflektiert kritisch die idealistische Überhöhung und unkritische Dauereuphorie und arbeitet dies kritisch-theoretisch auf.
Es sei, um Missverständnissen vorzubeugen, angemerkt, dass die Kritik des Verfassers an den Grundlagendokumente zu den „Menschenrechten“ und den ihnen zugrunde liegenden Denkansätzen in menschlich - emanzipatorischer Absicht erfolgt. Er ist überzeugt, dass es unveräußerliche Rechte von Menschen geben sollte und dass diese einer globalen Verbindlichkeit bedürfen. Worauf die Kritik des Autors zielt, "ist der falsche und kritikwürdige Inhalt der bestehenden Erklärungen und ihre implizite wie explizite Rechtfertigung staatlicher Herrschaft und aller damit einhergehender politischer Restriktionen und Pathologien einschließlich der strikten Grundorientierung der Menschenrechtsidee am kapitalistischen Wirtschaftssystem." (Büttner)
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