Wir haben es bei dem Versuch der Göttinger Hochschulrektorin Ulrike Beisiegel, Salzborn loszuwerden, mit einem doppelt gewagten Manöver zu tun, schreibt Küntzel: „Es ist erstens ungewöhnlich, dass eine Universitätsleitung gegen einen einstimmig gefassten Beschluss der zuständigen Fakultät ihr Veto einlegt, und zweitens ist es bemerkenswert, dass sie für die politische Durchsetzung dieses Vetos falsche Rechtsauskünfte erteilt. Mit ihrem juristischen Pseudo-Argument hat die Uni-Präsidentin die Frage nach dem Motiv ihres Vorgehens somit keineswegs entkräftet, sondern eher noch verstärkt.“ Dann stellt er die Frage: „Hat die studentische Fachschaft also Recht, wenn sie in ihrem „Offenen Brief“ behauptet, dass für all ihre Anstrengungen, Salzborn loszuwerden, politische Erwägungen federführend sind?“ und seine Antwort lautet: Ja. Dafür liefert Küntzel in seinem Artikel Belege.
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