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"Wir sind alle Hamas" - - ginge es nach der Bochumer Staatsanwaltschaft

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Geschrieben von: Heinz Gess und Reinhard Hacha
Kategorie: Israelkritik, Nahost
Veröffentlicht: 11. Februar 2009
Zugriffe: 10013
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"Es bleibt, Sie daran zu erinnern, dass alle Deutschen nach GG Art. 20 Absatz 4 das Recht zum Widerstand haben gegen jeden, der es unternimmt, die Grundrechte zu beseitigen. Das gilt auch dann, wenn sich die Staatsanwaltschaft selbst an der Beseitigung der Grundrechtes aktiv beteiligt, wie es in Bochum mit der Weigerung. Karslis Mordaufrufe und seine Identifikation mit der Hamas strafrechtlich zu verfolgen, geschehen ist. Denn die Hamas ist nach deutscher Gesetzeslage und nach ihrer eigenen Charta ein Racket, dessen Ziel die "Endlösung der #Judenfrage# im Sinne des Nationalsozialismus und die Abschaffung der Demokratie zugunsten des islamischen Gottesstaates ist. Sie ist gegen die menschliche Emanzipation von
Herrschaft überhaupt und deswegen auch gegen die politische Emanzipation des Staates von der Religion und bürgerlichen Gesellschaft.
Der Widerstand gegen solche Bestrebungen ist Bürgerrecht im Sinne des GG Art 20 und moralische Pflicht für jeden, für den die Emanzipation von Herrschaft ein Herzensanliegen ist."

Heinz Gess

Postscriptum
Der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Hartmut Krauss, von dem ich bereits mehrere Artikel im Kritiknetz veröffentlicht habe, schrieb mir heute zu dem Skandal um die Bochumer Staatsanwältin Wenzel unter der Überschrift.
Wie die Bochumer Staatsanwaltschaft stalinistische und islamistische Verleumder
schützt und ermuntert



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