Reinhard Hascha weist in seinem Aufsatz nach, dass die Bochumer Staatsanwaltschaft mit ihrem Entschluss, kein Verfahren gegen jene eliminatorischen Antisemiten zu eröffnen, die in Recklinghausen mit Parolen wie "Vergast die Juden", "Tötet die Juden" und "Wir sind alle Hamas" demonstriert haben, eklatant gegen rechtstaatliche Prinzipien verstoßen hat.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft erweist sich damit als willfähriges, konformistisches Organ einer in Deutschland vorherrschenden Meinung, die deutsche Medien schüren. Ihr fehlt die Zivilcourage gegen die herrschende antisemitische Meinung nach rechtsstaatlichen Prinzipien Recht zu sprechen und demokratische Freiheiten gegen den antisemitschen Mob im Mainstream zu verteidigen. Ihr Fehlurteil reiht sich ein in eine Reihe anderer gleichgerichteter Fehlurteile, die von "einer politisch-moralischen Dekadenz" (Hascha) in der BRD zeugen.
Die Bochumer Staatsanwaltschaft erweist sich damit als willfähriges, konformistisches Organ einer in Deutschland vorherrschenden Meinung, die deutsche Medien schüren. Ihr fehlt die Zivilcourage gegen die herrschende antisemitische Meinung nach rechtsstaatlichen Prinzipien Recht zu sprechen und demokratische Freiheiten gegen den antisemitschen Mob im Mainstream zu verteidigen. Ihr Fehlurteil reiht sich ein in eine Reihe anderer gleichgerichteter Fehlurteile, die von "einer politisch-moralischen Dekadenz" (Hascha) in der BRD zeugen.
Haschas Untersuchung hat zwei Teile. In ersten Teil untersucht er die Entscheidung der Bochumer Staatsanwältin Wenzel aus rechtsdogmatischer Sicht. Im zweiten Teil folgen grundlegende kritische Bemerkungen zur Funkion und politischen Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft im politischen Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland.
Heinz Gess
Link zum Artikel (PDF): ""Wir sind alle Hamas" - Teil 2: Bochumer Staatsanwaltschaft verletzt rechtsstaatliche Prinzipien ". Klicken Sie bitte hier.
Heinz Gess
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