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Der mit den Wölfen heult. Über die deutsche Kumpanei mit dem Islamismus - Teil 1 PDF Drucken E-Mail
10477 mal gelesen.
Geschrieben von: Heinz Gess   
Sonntag, 26. März 2006 um 13:17 Uhr
Es hat lange gedauert, aber nun endlich hat sich auch Helmut Schmidt, das Plapperorgan der deutschen Ideologie, zusammen mit den ehemaligen sozialistischen Regierungschefs Fraser, Miyazawa, Carlson, Majali, in seiner Hauszeitung zum "Karikaturenstreit" und seinen Folgen geäußert und, wie zu erwarten stand, der dänischen Zeitung und der dänischen Regierung, nicht aber den fanatischen muslimischen Demagogen, die den Mob mit Lug und Trug aufhetzten, "Verantwortungslosigkeit" bescheinigt. Kaum ein Artikel der letzten Zeit gibt den Geist der geistlosen Zustände in Deutschland, das Elend der geistigen Verhältnisse, so trefflich wieder wie dieser Artikel. Deshalb halte ich eine Stellungnahme zu diesem Artikel für geboten. Ich gehe dabei so vor, dass ich in einem ersten Teil die wichtigsten Feststellungen oder "Argumente" Schmidts, die kaum so zu nennen sind, weil der Artikel nirgendwo kritisch prüft und argumentiert, sondern unablässig Setzungen vornimmt, im Einzelnen diskutiere.
In einem zweiten Teil, den ich "Religion, Verantwortung und Emanzipation" nenne und als gesonderten Aufsatz im Kritiknetz veröffentliche, werde ich dann allgemeine Erwägungen zu Verantwortung, Verantwortungslosigkeit und die Auffassung des deutschen Mainstreams darüber anstellen.

Gliederung:
1. Bilderverbot
2. Demagogie und antisemitische Hetze in den Medien der "arabischen" und "islamischen Nation". Mangelndes Verständnis für die Prinzipien der liberalen Demokratie bei Schmidt
3. Verkehrung von Verantwortung und Verantwortungslosigkeit
4. Der barmherzige Mohammed

Was tut ein deutscher Ideologe nicht alles, wenn es darum geht, den Bruder im Geiste, in dem er sich wiedererkennt und mit dem er das imperiale Bündnis schmieden will, zu rechtfertigen? Für diesen Zweck ist ihm offensichtlich kein Klischee und keine Verkehrung und Verschiebung zu dumm. "Du bist Deutschland."

Link zum Artikel (PDF): "Der mit den Wölfen heult. Über die deutsche Kumpanei mit dem Islamismus - Teil 1". Klicken Sie bitte h i e r

Notiz: Teil 2: Religion, Verantwortung und Emanzipation

s. ferner: "Recht so, Völker" in: Lizas Welt

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Kommentare (1)
Helmut Schmidt und die Kumpanei mit den Parteigängern der Scharia
1 Dienstag, 13. Juli 2010 um 23:56 Uhr
Administrator
Vielen Dank für den wichtigen Text.

Vielleicht fühlt sich Helmut Schmidt ganz multikulturell und strebt nach der Beendigung des für alle geltenden einen Rechts (One Law For All). Vielleicht strebt Helmut Schmidt nach der Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau (Scharia, Islam) sowie nach der Rechtsspaltung im Familienrecht (auch Scharia, auch Islam).

Das islamische Heiratsalter beträgt in der Tat neun Jahre, der höchste saudische Kleriker Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich will die heilssichernde Sittlichkeit und will damit die Kindbraut ("Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12").

Islamisch völlig folgerichtig verheiratet in der nordgriechichischen Region Komitiní und ganz offiziell durch den EU-Staat legalisiert der eine oder andere Mufti zwölf- oder elfjährige Ehefrauen, die alsbald schwanger in Düsseldorf auftauchen, für die einen Kindesmissbrauch, für die anderen 'Religion' (Way to Allah).

Die vollumfänglich islamisierte Sittlichkeit und Verhaltensnorm, die so genannte Scharia darf keinesfals legalisiert werden, auch nicht 'teilweise'.

In diesen Stunden (13.-14.07.2010, MediaPark Köln) tagt der Wissenschaftsrat zum Thema Islamische Studien. Gestern habe ich dort persönlich Annette Schavan und Mathias Rohe erblickt, mein Dank geht an Thomas May und Annette Barkhaus, die mich vier Minuten lang im Plenarsaal sprechen ließen.

Arbeitet der Wissenschaftsrat (WR) womöglich an der künftigen deutschen Rechtsspaltung, sofern er beziehungsweise indem er den Scharia-basierten und Fiqh-basierten (Fiqh, heilssichernde Sakraljurisprudenz) Islam auf dem Universitätsgelände als Glaubenswahrheit lehren lassen will?

Derlei Schariagelehrsamkeit (Außenansicht war gestern?) soll natürlich nur zur Imamausbildung und zur Ausbildung der Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht geschehen, die Frauen entrechtende und anderweitig differenziert diskriminierende Scharia soll halt nur gelehrt werden.

Im WR-Saal saßen mehrere Trägerinnen des heilssichernden Hidschab (Frauenarm ist schariatisch anders nackt als Männerarm, teuflisch nackter, Frauenhaar ist Schamhaar).

Mohammad Chatami (Amtsvorgänger von Achmadinedschad), Mahmoud Zakzouk (Schariaminister Ägyptens) und Mustafa Ceric (Bosniens Großmufti aus dem ECFR-Netzwerk des Seelsorgers der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi) waren, obschon durch den Wissenschaftsrat offiziell nach Köln eingeladen, verhindert.

Man war WR-seits also bereit, mit der organisierten Vormoderne und Gegendemokratie über den Wissenschaftsbegriff und Gewissensbegriff (Schavan) zu debattieren. Die Folgen solcherlei entgrenzter Toleranz sollten wir den Staatsbürgern nicht wünschen, nicht zuletzt den weiblichen so genannten Muslimen.

Solange Scharia und Fiqh nicht überwunden sind das heißt abgelegt sind, so lange ist der Islam nicht schulreif und gehört nicht auf das Universitätsgelände, jedenfalls nicht als beworbenes pädagogisches oder sozialarbeiterisches Werkzeug. Im Mittelalterseminar oder in der Vorlesung Politischer Extremismus bleibe die Scharia hingegen unser willkommener Gegenstand der Untersuchung.

Dem Konformitätsdruck, der von einem installierten Scharia-Gericht oder schariabasierten Religionsunterricht ausgeht, wird sich kaum ein Muslim entziehen können, denn wer gegen Allahs Gesetz verstößt und etwa als Mädchen oder Frau keinen Schleier (Hidschab, verkürzt genannt und genäht: Kopftuch) trägt, verspielt nach orthodox islamischer Auffassung schuldhaft sein Seelenheil und das seiner Angehörigen möglicherweise gleich mit.

Möge Helmut Schmidt zur Einsicht gelangen, die jenseitszentrierte, sexualmagische, frauenentrechtende und kulturrassistische Scharia als von Artikel 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit) nicht gedeckt zu halten.

Edward von Roy
Diplom-Sozialpädagoge (FH)
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