Eine gutachterlicher Stellungnahme dazu, was der Vertreter einer islamischen Religionsgemeinschaft öffentlich als "Volksverhetzung"bezeichnet hat.
"Dummheit und blinder Hass gegenüber dem Islam müssen bestraft werden!" ... hat ein Funktionär der Islamischen Religionsgemeinschaft K.d.ö.R. öffentlich verlangt: "Prof. Dr. Heinz Gess von der FH Bielefeld beging ... Volksverhetzung" und müsste belangt werden, weil er Sigmund Freuds' kritische Annahme von der Religion als "kollektiver Zwangsneurose" zitiert hat. Unter dem Titel "Ein unfreundlicher Akt unter Verkennung unserer Kulturwerte" führt der Autor, fachgeschulter Religionssoziologe und Bürgerrechtler, im Rahmen seiner Expertise aus, dass die öffentliche Forderung eines Funktionärs der Islamischen Religionsgemeinschaft K.d.ö.R. als undurchsichtig und unverständlich erscheinen muss, solange die Werte der Europäischen Zivilisation
in Deutschland Geltung beanspruchen können. Mit Sigmund Freud zu argumentieren, dass Religion(en) im Allgemeinen und im Besonderen Aspekte einer "kollektiven Zwangsneurose" aufweisen, kann nicht als "Volksverhetzung" oder aufwieglerische Propaganda angesehen werden. Das Verlangen nach wie auch immer gearteten repressiven Maßnahmen gegen Prof. Gess, würde – konsequent zu Ende gedacht – eine grobe Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung als Bürger der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere als Wissenschaftler bedeuten.
An expert opinion on what an Islamic official functionary in Germany publicly named "Volksverhetzung" "Stupidity and unreasoning hatred against the Islam must be punished!" ... that is what the speaker of the Islamic Religious Community in Germany (a Public Corporation) publicly demanded: "Prof. Dr. Heinz Gess, University of Applied Sciences, Bielefeld, Germany, committed a criminal agitation of the people“ when he quoted Sigmund Freuds phrase on religion as ´collective obsessive-compulsive
disorder´. Under the title "Basically an unfriendly act ignoring Central European culture and civilisation" the author, a scholar and a civil rights figure, in his expert opinion argues that whenever Civic Culture is accepted in Germany the public demand of an official functionary representing the Islamic Religious Community in Germany as a Public Corporation is both a cloudy issue and a matter of some obscurity - argueing that religion is a form of "collective obsessive-compulsive disorder" (like Sigmund Freud did) can not at all be regarded as an element of an offense named incitement of the people or sedition or rabble-rousing propaganda ("Volksverhetzung" as defined in the German Criminal Law). Demanding any repressive measure against Dr Gess means, consequently, trying to
rape his basic right - the freedom of opinion - as a scholar in particular and as a citizen of the Federal Republic of Germany (FRG) in general.
Hadrian Hamburger "Der Autor kommt zu dem Ergebnis: "Vom einmal gewonnen Standpunkt unserer Kulturinteressen aus besehen (...) offenbart das Agieren der Präsidialverwaltung der FH Bielefeld ein Bild der Verantwortungslosigkeit und Führungsschwäche. Eine wissenschaftliche Annahme muss n i c h t bequem sein und das Ergebnis eines Forschungsprozesses kann sogar bedrückend und belastend sein. (...) Von einer Hochschulleitung erwarten wir, dass sie für die Freiheit der Wissenschaft eintritt und sich in dieser Frage schützend vor ihre Forscher stellt. Dass auch die Universitätsleitung Herrn Prof. Dr. Heinz Gess kurzerhand, ohne Not und offensichtlich ohne eingängige Prüfung des Vorgangs „diskriminierende Äußerungen“ unterstellt hat, ist das eigentliche s k a n d a l ö s e Ereignis. Wer immer der Auffassung ist, dass die Freiheit der Forschung und der Rede grundlegende Kulturwerte „ f ü r u n s “ sind, der m u s s hier die Signale hören und in die Speichen fallen. Die Universitätspräsidentin Frau Prof. Dr. phil. habil. Beate Rennen-Allhoff ist von Hause aus Psychologin und Pädagogin. (...) Es kann vorausgesetzt werden, dass sie in Fragen der Forschungslogik und -Methodologie sicher genug ist, ab zu sehen, dass das von Herrn Prof. h.c. Dr.jur. Abdurrahim Vural an sie herangetragene Ansinnen, eine b e s t i m m t e sozialwissenschaftliche Annahme verbieten zu wollen, in seiner Konsequenz einen freien Forschungsprozess i n s g e s a m t gefährdet. Diese Überlegung allein hätte es der Universitätsleitung gebieten müssen, ö f f e n t l i c h für die Forschungsfreiheit ihres Lehrkörpers einzutreten und nötigenfalls zu streiten. Ihr besonderer pädagogischer Sachverstand hätte Frau Prof. Dr. phil. habil. Beate Rennen-Allhoff weiterhin nahe legen k ö n n e n , dass es überdies geboten sein könnte, p ä d a g o g i s c h entsprechend so zu handeln, dass das von Herrn Prof. h.c. Dr. jur. Abdurrahim Vural an den Tag gelegte Ansinnen im Erfolgsfalle so schnell k e i n e Nachahmer finden wird. In religions- und kultursoziologischen Fragen könnte sich die Leitung der FH Bielefeld, soweit Bedarf besteht, von fachgeschulter Seite beraten lassen.
Hadrian Hamburger
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"Ein unfreundlicher Akt unter Verkennung unserer Kulturwerte".