Es ist in der Schweiz wie in Deutschland. Gesetze, die der Gesetzgeber "gut gemeint" hat, werden von autoritären, spontan rechts denkenden Strafverfolgungsbehörden und einer diensteifrigen, rechtsgeleiteten Justiz in das Verbot von Kritik und Aufklärung verkehrt
Wer den Islam wegen seiner vom Koran und von den Ausführungsbestimmungen dazu als einzig richtige Ordnung der Dinge ausgegebene Herrschaftsform und als Praxis der Unterdrückung kritisiert, muss in der Schweiz mit Stafverfolgung wegen Rassismus und Volksverhetzung rechnen. "Rassismus" ist nicht mehr der kulturalistisch oder religiös argumentierende Rassismus in dem vom Islam beherrschten Teil der Welt, in dem Kritik an der moslemischen Herrschaftsform mit tödlichen Fatwen beantwortet wird und der "Abtrünnige", der sein Menschenrecht, selbst zu denken und zu entscheiden in Anspruch nimmt und dabei zu einer anderen Entscheidung kommt, als es den womöglich dümmeren Herrschern genehm ist, unter Berufung auf den Koran mit dem Tode bestraft wird.
Wer den Islam wegen seiner vom Koran und von den Ausführungsbestimmungen dazu als einzig richtige Ordnung der Dinge ausgegebene Herrschaftsform und als Praxis der Unterdrückung kritisiert, muss in der Schweiz mit Stafverfolgung wegen Rassismus und Volksverhetzung rechnen. "Rassismus" ist nicht mehr der kulturalistisch oder religiös argumentierende Rassismus in dem vom Islam beherrschten Teil der Welt, in dem Kritik an der moslemischen Herrschaftsform mit tödlichen Fatwen beantwortet wird und der "Abtrünnige", der sein Menschenrecht, selbst zu denken und zu entscheiden in Anspruch nimmt und dabei zu einer anderen Entscheidung kommt, als es den womöglich dümmeren Herrschern genehm ist, unter Berufung auf den Koran mit dem Tode bestraft wird.
Nein, als "Rassismus" gilt es in der weich gespülten Schweiz und hierzulande umgekehrt, die als Religion auftretende Herrschaftsform zu kritisieren. "Antirassistisch" dagegen ist es hierzulande, zu kuschen und den islamischen Herrschaftsanspruch zu bedienen. Als "Antirassist" gilt hierzulande z. B. Erdogan, der in Deutschland reklamieren konnte, türkischstämmige Deutsche, die ihre islamische Identität und türkische Kultur aufgäben, begingen ein "Verbrechen gegen die Menschheit". Erdogan propagierte damit eine zutiefst rassistisch-völkische Propandaformel, die aus "mein Kampf" (Hitler) stammen könnte. Sein Diktum ist kulturalistisch-rassistisch, weil es die Menschen in ihre 'angestammte Kultur' einschließt als hätte die Kultur als Form gesellschaftlicher Herrschaft und als hätten ihre Vollstrecker "ein Naturrecht" auf den Besitz der Menschen. So einer wird von den Multikulti trunkenen Medien hierzulande dann auch noch als "friedlich" und "tolerant" gelobt und seine Propaganda des Hasses auf das Nicht-Identische als 'massvoll' gewürdigt, indes jene anderen, die das wirkliche Menschenrecht einfordern, nämlich das Recht des Individuums, sich aus Herrschaftsverbänden zu emanzipieren und nicht identisch mit dem Herrschaftskollektiv sein zu müssen, ohne darum irgendetwas zu fürchten zu haben, zu "islamophoben Rassisten" erklärt werden.
Es ist eine verkehrte Welt und ein deutliches Indiz dafür, dass die Medienindustrie hierzulande offensichtlich nichts aus der deutschen Geschichte bzw. der Geschichte der deutschen Ideologie gelernt hat und immer noch dem abgeschmacktesten kulturalistischen Rassismus als Kulturrelativismus huldigt und seine repressiveToleranz für die verwirklichte Freiheit hält. Es ist des weiteren ein deutliches Indiz auch dafür, dass das neurechte Denken in der Justiz, im Polizeiapparat und in dem allergrößten Teil der Medien hegemonial geworden ist. Mit solchen Verkehrungen haben schon die Nazis gearbeitet. Sie nannten das seinerzeit "Volksaufklärung". Volksaufklärung hat heute wieder Konjunktur.
Wir aber leben ja - und das ist gut so - in einer Demokratie. Also hat hier die d e m o k r a t i s c h e Volksaufklärung Konjunktur. Daran möchte ich keinen Zweifel lassen, nicht nur weil es verbotenn ist, die eine und die andere Volksaufklärung zu verwechseln. Der demokratische Souverän aber hat beschlossen und klärt darüber auf 1. Es gibt keinen Faschismus und Rasssismus in der Demokratie. Wer etwas anderes behauptert, lügt. Er wird deshalb bestraft. 2. Religionen sind grundätzlich demokratiefördernd, friedliebend, antirassistisch, antifaschistisch und sozial. Schließlich hat das Christentum den Europäern in einer dreihundertjährigen Aufklärungsarbeit und mit spanischem Forscherdrang, der auf lateinisch Inquisition heißt, Freiheit und Demokratie, und das deutsche Christentum den Deutschen sogar die Voksgemeinschaft und den Sozialstaat gebracht. Ähnlich bemüht um Aufklärung ist auch der Islam, was allein schon dadurch bewiesen ist, dass er jeden, der sich nicht aufklären lässt, steng bestraft, manchmal sogar mit dem Tode. 3. Die Demokratie ist pluralisitisch. Deshalb hat jeder Demokrat die Wahl zwischen vielen Religionen. Die freie Wahl hat der Souverän zu sichern und zu achten. Wegen dieses Auftrages des Souveräns, die "Religionsfreiheit" zu sichern und zu achten, ist es dem Bürger in der Demokratie strengstens untersagt, die friedliebende Religion überhaupt oder eine bestimmte friedliebende Religion im Besonderen negativ zu kritisieren. Das verletzt die Würde der Religionswähler und ihr Recht auf die Freiheit der religiösen Meinung. Es wird ebenfalls strengstens bestraft. 4. Die Religion ist Privateigentum und als Privateigentum unantastbar. ....
Sie glauben das nicht? Als Beleg nur ein Beispiel von vielen von Alex Baur:
Folgendes widerfuhr Ida Dreyfuss* in Basel und im Laufe des Verfahrens wurde sogar ihr Computer vorübergehend konfisziert. Was hatte die 68-jährige Akademikerin getan?. Sie hatte in ein Internetforum geschrieben: "Der Koran ist ein Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt", . Und: "Den Protest dagegen als Hetze zu bezeichnen, gehört eben zu diesem System des Terrors, der keinen Widerspruch zu seinen totalitären Regeln duldet und Kritiker diffamiert und liquidiert, sobald er die Macht dazu hat." Auf den Punkt gebracht: Dreyfuss bezeichnet den Islam als Religion, die Terror und Intoleranz in ihrem Fundament trage. (Was ist daran nur falsch? - HG) Für die Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger war dies Grund genug, ein Rassismus-Verfahren zu eröffnen.
Auch Ida Dreyfuss wurde einem Verhör zu ihrer politischen und ideologischen Gesinnung unterzogen. Zwar verzichtete die Staatsanwältin auf eine Bestrafung. Einerseits, so Eichenberger, sei es "zweifelhaft, ob eine zweimalige Verlautbarung in einem Diskussionsforum als Ideologie im Rechtssinne bezeichnet werden kann". Andererseits sei aus früheren Texten von Dreyfuss herauszulesen, dass sie eine Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus mache, mithin nicht die Religion an sich kritisiere. Die Untersuchungsrichterin beliess es bei einer Art mündlicher Rüge in der Einstellungsverfügung: "Die Angeschuldigte muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Kritik durch eine unnötig drastische Wortwahl Ausdruck gegeben zu haben."
Der Satz lässt aufhorchen: Staatsanwältin Eichenberger richtet nicht bloss über Recht und Unrecht - sie nimmt sich überdies die Befugnis heraus, über Fragen des Stils zu moralisieren. Diese Anmassung passt ins Bild einer Politjustiz, die zusehends hemmungslos nach ideologischer oder religiöser Gesinnung forscht. Dies wiederum liegt auch im Wesen des Rassismus-Paragrafen begründet, der diese bis dahin verpönte Komponente ins Strafrecht eingebracht hat......(Alex Baur)"
Heinz Gess
Link zum Artikel (PDF): "Wächter der richtigen Gesinnung - zum Anti-Rassismus-Gesetz (Schweiz) - ". Klicken Sie bitte hier.
Es ist eine verkehrte Welt und ein deutliches Indiz dafür, dass die Medienindustrie hierzulande offensichtlich nichts aus der deutschen Geschichte bzw. der Geschichte der deutschen Ideologie gelernt hat und immer noch dem abgeschmacktesten kulturalistischen Rassismus als Kulturrelativismus huldigt und seine repressiveToleranz für die verwirklichte Freiheit hält. Es ist des weiteren ein deutliches Indiz auch dafür, dass das neurechte Denken in der Justiz, im Polizeiapparat und in dem allergrößten Teil der Medien hegemonial geworden ist. Mit solchen Verkehrungen haben schon die Nazis gearbeitet. Sie nannten das seinerzeit "Volksaufklärung". Volksaufklärung hat heute wieder Konjunktur.
Wir aber leben ja - und das ist gut so - in einer Demokratie. Also hat hier die d e m o k r a t i s c h e Volksaufklärung Konjunktur. Daran möchte ich keinen Zweifel lassen, nicht nur weil es verbotenn ist, die eine und die andere Volksaufklärung zu verwechseln. Der demokratische Souverän aber hat beschlossen und klärt darüber auf 1. Es gibt keinen Faschismus und Rasssismus in der Demokratie. Wer etwas anderes behauptert, lügt. Er wird deshalb bestraft. 2. Religionen sind grundätzlich demokratiefördernd, friedliebend, antirassistisch, antifaschistisch und sozial. Schließlich hat das Christentum den Europäern in einer dreihundertjährigen Aufklärungsarbeit und mit spanischem Forscherdrang, der auf lateinisch Inquisition heißt, Freiheit und Demokratie, und das deutsche Christentum den Deutschen sogar die Voksgemeinschaft und den Sozialstaat gebracht. Ähnlich bemüht um Aufklärung ist auch der Islam, was allein schon dadurch bewiesen ist, dass er jeden, der sich nicht aufklären lässt, steng bestraft, manchmal sogar mit dem Tode. 3. Die Demokratie ist pluralisitisch. Deshalb hat jeder Demokrat die Wahl zwischen vielen Religionen. Die freie Wahl hat der Souverän zu sichern und zu achten. Wegen dieses Auftrages des Souveräns, die "Religionsfreiheit" zu sichern und zu achten, ist es dem Bürger in der Demokratie strengstens untersagt, die friedliebende Religion überhaupt oder eine bestimmte friedliebende Religion im Besonderen negativ zu kritisieren. Das verletzt die Würde der Religionswähler und ihr Recht auf die Freiheit der religiösen Meinung. Es wird ebenfalls strengstens bestraft. 4. Die Religion ist Privateigentum und als Privateigentum unantastbar. ....
Sie glauben das nicht? Als Beleg nur ein Beispiel von vielen von Alex Baur:
Folgendes widerfuhr Ida Dreyfuss* in Basel und im Laufe des Verfahrens wurde sogar ihr Computer vorübergehend konfisziert. Was hatte die 68-jährige Akademikerin getan?. Sie hatte in ein Internetforum geschrieben: "Der Koran ist ein Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt", . Und: "Den Protest dagegen als Hetze zu bezeichnen, gehört eben zu diesem System des Terrors, der keinen Widerspruch zu seinen totalitären Regeln duldet und Kritiker diffamiert und liquidiert, sobald er die Macht dazu hat." Auf den Punkt gebracht: Dreyfuss bezeichnet den Islam als Religion, die Terror und Intoleranz in ihrem Fundament trage. (Was ist daran nur falsch? - HG) Für die Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger war dies Grund genug, ein Rassismus-Verfahren zu eröffnen.
Auch Ida Dreyfuss wurde einem Verhör zu ihrer politischen und ideologischen Gesinnung unterzogen. Zwar verzichtete die Staatsanwältin auf eine Bestrafung. Einerseits, so Eichenberger, sei es "zweifelhaft, ob eine zweimalige Verlautbarung in einem Diskussionsforum als Ideologie im Rechtssinne bezeichnet werden kann". Andererseits sei aus früheren Texten von Dreyfuss herauszulesen, dass sie eine Unterscheidung zwischen Islam und Islamismus mache, mithin nicht die Religion an sich kritisiere. Die Untersuchungsrichterin beliess es bei einer Art mündlicher Rüge in der Einstellungsverfügung: "Die Angeschuldigte muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Kritik durch eine unnötig drastische Wortwahl Ausdruck gegeben zu haben."
Der Satz lässt aufhorchen: Staatsanwältin Eichenberger richtet nicht bloss über Recht und Unrecht - sie nimmt sich überdies die Befugnis heraus, über Fragen des Stils zu moralisieren. Diese Anmassung passt ins Bild einer Politjustiz, die zusehends hemmungslos nach ideologischer oder religiöser Gesinnung forscht. Dies wiederum liegt auch im Wesen des Rassismus-Paragrafen begründet, der diese bis dahin verpönte Komponente ins Strafrecht eingebracht hat......(Alex Baur)"
Heinz Gess
Link zum Artikel (PDF): "Wächter der richtigen Gesinnung - zum Anti-Rassismus-Gesetz (Schweiz) - ". Klicken Sie bitte hier.