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Verfassung und Vernunft

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Geschrieben von: Hans-Peter Büttner
Kategorie: Israelkritik, Nahost
Veröffentlicht: 02. April 2026
Zugriffe: 111

Ein Kommentar zum „Entwurf der vorläufigen Verfassung des Staates Palästina“

Der im Februar 2026 vorgelegte Entwurf einer palästinensischen Verfassung versteht sich als Schritt zur staatlichen Souveränität – doch bei genauerer Betrachtung wirft er grundlegende Zweifel an seiner Friedensfähigkeit auf. Hans-Peter Büttner analysiert den Text nicht juristisch, sondern politisch und historisch: als Ausdruck eines nationalen Selbstverständnisses, das weniger auf Koexistenz als auf Konfrontation ausgerichtet scheint.
Im Zentrum seiner Kritik steht die Präambel, die weder an frühere Friedensprozesse anknüpft noch Israel als legitimen Nachbarstaat anerkennt. Stattdessen erhebt sie ein uneingeschränktes „Rückkehrrecht“ für Millionen Nachfahren palästinensischer Flüchtlinge – eine Forderung, die in ihrer Konsequenz die demografische und politische Grundlage Israels infrage stellt. Begleitet wird dies von einer Geschichtserzählung, die jüdische Ansprüche auf das Land negiert und ein idealisiertes Bild vorzionistischer Verhältnisse zeichnet.

Auch der Gesetzestext selbst verstärkt diese Tendenzen: Jerusalem wird exklusiv als palästinensische Hauptstadt definiert, die Scharia zur zentralen Rechtsquelle erhoben und der PLO eine privilegierte politische Stellung eingeräumt. Von Israel in ordentlichen Gerichtsverfahren sanktionierte Mörder von "Zionisten" sollen weiterhin als "Märtyrer" gelten und sie und ihre Familien weiterhin - nun sogar durch die Verfassung garantierte-finanzielle und sonstige Zuwendungen erhalten. Demokratische und pluralistische Elemente, die die Verfassung auch enthält, erweisen sich dadurch als trügerischer Schein, der für die Außendarstellung benötigt wird, damit sich PA, PLO/Fatah sich demokratische Widerstandsbewegung gegen Israel inszenieren kann.
Im Vergleich zu früheren, moderateren Verfassungsentwürfen – insbesondere jenem von 2003 – markiert der aktuelle Text für Büttner einen deutlichen Rückschritt. Büttners Fazit ist entsprechend ernüchternd: Der Entwurf dokumentiere weniger den Willen zum Ausgleich als eine Politik maximaler Ansprüche und erschwere damit die Perspektive auf eine Zwei-Staaten-Lösung und einen dauerhaften Frieden erheblich.
Heinz Gess

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