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Kritiknetz - Zeitschrift für Kritische Theorie der Gesellschaft

Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie

Kategorie: Islamismus
10. Januar 2010
Heinz Gess
9168 Zugriffe
Kürzlich hat der „Präsident der islamischen Religionsgemeinschaft“ mir eine harte Bestrafung wegen Islamophobie, d. h. „Beleidigung“ des Islam und Hetze gegen den Islam -„Volksverhetzung“- angedroht.  Ich nehme die Drohung zum Anlass einer  kritischen Stellungnahme. Dabei ist es für mich unerheblich, dass mir die Bestrafung angedroht wird. Mir ist völlig klar, dass die Aufforderung muslimischer Führer, Kritiker zu bestrafen, unter den gegebenen Umständen jederzeit jeden in Deutschland treffen kann, der es wagt, den Mund aufzutun und negative Kritik an den Verhältnissen in diesem Land der Unzumutbarkeiten zu üben, deren eine und nicht geringste die verbreitete konformierende Asozialität ist, die sich unter anderem auch als passiv-konformistische Hinnahme islamischer Herrschaftsansprüche äußert. Die kapitale Kulturindustrie und deren Massenmedien verstärken bis auf wenige Ausnahmen diesen Trend nachhaltig, indem sie erstens  einem Kulturrelativismus huldigen, zweitens die grundlegende Differenz zwischen Religionskritik als Ideologie und Xenophobie durch beabsichtigte Verschiebung und Verdichtung der beiden Begriffe zu einem Begriff „Islamophobie“ verwischen, der als solcher darum schon eine systematisch falsche Zustellung und als Begriff Ideologie ist, und drittens schließlich den in sich verkehrten, ideologischen Begriff „Islamophobie“ dann auch noch als eine dem Antisemitismus strukturgleiche Haltung definieren, mit dem paradoxen Resultat, dass die Kritik am islamischen Antisemitismus bzw. Antijudaismus, die zugleich auch Kritik am Islam in seiner gegenwärtigen Verfasstheit ist, selbst - weil angeblich „islamophob“ - als strukturell „antisemitisch“ zu gelten hat und dem Tabu verfällt. Das ist zwar im wahrsten Sinne verrückt, aber eben diese Verrücktheit, die Verkehrung des Sinnes  der emanzipatorischen Kritik und der Bedeutungen der Begriffe der emanzipatorischen Praxis zum herrschenden Bewusstsein zu machen,  ist das schwarze Curriculum jener, die den Konformismus mit dem völkischen Kulturrassismus, sobald er als „islamische Kultur“ daherkommt, falsch zur „Toleranz“ und die negative Kritik an der falschen, repressiven Toleranz zur „Islamophobie“ und damit im Sinne ihrer Verkehrungen zu einer Form von Antisemitismus erklären. 
Angesichts dieser Sachlage geht es bei der folgenden Stellungnahme allein um die politische Dimension des Vorgangs.                                       
Der Text hat drei Teile. Im ersten Teil wird der Sachverhalt dargestellt, zu dem ich Stellung nehme. Im zweiten Teil gehe ich zur Klarstellung in aller Kürze noch einmal auf Freuds Religionskritik ein und stelle einiges hanebüchen Falsches, das Herr Prof. h. c. Vural über  Freuds Religionskritik sagt, richtig. Das geschieht in der gebotenen Sachlichkeit. Die Stellungnahme als offener Brief an die Präsidentin der FH folgt im daran anschließenden dritten Teil des Essays. Der offene Brief ist als Schuldbekenntnis aus dem Geist der religiösen Zwangsneurose, die zur Debatte steht, formuliert. Weil mir von dritter Seite, der ich mein Schuldbekenntnis vorgetragen habe, bedeutet wurde, ich solle vorsichtig sein, weil „der Islam“ im Allgemeinen und Dr. Vural im Besonderen Satire und Ironie nicht verstünden, gebe ich hiermit bezüglich dieses Teils des Essays ausdrücklich bekannt: Vorsicht Satire.
Der Essay wird am Ende um eine Solidaritätserklärung von Herrn Dr. habil Richard Albrecht PHD  (Postscriptum) ergänzt.  

Heinz Gess

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Fortsetzung: 
Gegen den Führer nach dem Muster der faschistischen Propaganda.

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