Rainer Roth kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur den Regelsätzen von Hartz IV, die entgegen der landläufigen Meinungsmache vom Verfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt wurden. Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt:"Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungswegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen".
Roths Kritik endet mit in der Forderung: 500 Euro Eckregelsatz und Mindestlohn von 10 Euro.
Heinz Gess
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