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"Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt." - Oder: - Wie mit einem Angriff auf die Freiheit der wissenschaftlichen Kritik und autoritäres Verhalten der Hochschulleitung umzugehen wäre, wenn die Intention auf Freiheit nicht allzu tief beschädigt ist.

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Geschrieben von: Heinz Gess
Kategorie: Bildungspolitik
Veröffentlicht: 25. September 2007
Zugriffe: 7661
Eine Auseindersetzung mit der Hochschulpolitik dieserTage an einem konkreten Fall von grundsätzlicher Bedeutung. Sie gewährt Einblicke in den Verfall dessen, was einmal die Freiheit der wissenschaftlichen Kritik genannt wurde. Daher besonders empfehlenswert zu lesen für Lehrer und Forscher an Hochschulen.

Der konkrete Fall:
Die Auffassung der Rektorin der Fachhochschule Bielefeld, meine Veröffentlichungen im Kritiknetz seien eine reine Privatangelegenheit, ist grundfalsch. Sie stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der wissenschaftlichen Kritik dar, soll die freie Forschung nicht zum Exekutivorgan von Verwaltung und Wirtschaft verkommen. Freie Forschung und Lehre, die an der Leitidee der Wahrheit ausgerichtet ist, die nicht immer mit dem im Einklang ist, was im gegebenen, ungerechten Ganzen für die spezifisch kapitalistische Akkumulation nützlich ist, braucht unabdingbar den Raum freier Kritik und Gegenkritik, der gegen alle Übergriffe von Wirtschaft und Verwaltung (auch der Hochschulbürokratie) abzusichern ist.
Um diesen vor Übergriffen freien Raum der Kritik zu garantieren, ist die Hochschule der Idee nach als "Republik von Gelehrten" konstituiert und aus diesem Geist schreibt die Verfassung der Hochschule vor, dass der Hochschule Professoren und nicht etwa Verwaltungsbeamte vorstehen müssen - Professoren, die vom demokratisch gewählten Senat der Fachhochschule durch die Wahl ins Amt kommen - und von ihm im Notfall auch wieder abberufen werden können. Der Notfall tritt dann ein, wenn die Hochschulleitung ihre vornehmste Aufgabe, die Freiheit von Forschung und Lehre gegen Übergriffe der Verwaltung zu schützen und diese in den Dienst der freien Forschung und Lehre zu stellen, in vorauseilendem Gehorsam sabotiert und stattdessen zum Exekutivorgan der bürokratischen Macht mutiert, die die Verwaltung zum Herrschaftsapparat über systematisch vereinzelte "wissenschaftliche Angestellte" macht, die als unter den Apparat subsumierte, bedienbare Elemente des Apparatesystems nach der Pfeife des leitenden Exekutivorgans des Systems zu tanzen haben. Käme es auch nur annähernd soweit, wäre das das Ende der "university" als Stätte freier (anwendungsbezogener) Forschung und Lehre. Aus der Hochschule als einer "Republik" wäre dann eine Ausbildungs-, Disziplinar- und Dienstleistungsfabrik für die bestehende Wirtschaft und Bürokratie geworden.
Ich sehe die Zensur, die das hiesige Rektorat über das Kritiknetz verhängt hat, in diesem Zusammenhang. Ich erkenne in der Sanktion einen Akt vorauseilenden Gehorsams, mit dem ein Exempel statuiert werden soll, das allen deutlich machen soll, was die Stunde geschlagen hat und wie das hiesige Rektorat unter den Bedingungen des "Hochschulfreiheitsgesetzes" mit jenen freien Forschern umgehen wird, die sich der Freiheit der Hochschule zur konformistischen Außendarstellung nicht bedingungslos unterordnen. Die Entwicklung, die sich damit abzeichnet, ist fatal.



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