Replik auf Müllers ´Kirchenkampf` im ´erweckten` Kontext – Der Kirchenkreis Minden in der Zeit des Nationalsozialismus, die Mindener Bekenntnispfarrer Graff und Pleß und die innerkirchliche Anwendung des „Arierparagraphen“ betreffend
Prof. Dr. Müllers christliche Schönfärbereien sind unter dem Titel ´Kirchenkampf` im ´erweckten` Kontext – Der Kirchenkreis Minden in der Zeit des Nationalsozialismus bislang nur als Manuskript im Mindener Kommunalarchiv zugänglich. Der Kirchenhistoriker Müller erhielt dafür 2010 den Vereinspreis des „Mindener Geschichtsvereins“. (Vgl. „Mindener Tageblatt“ vom 8. November 2010) Dazu soviel:
In Minden/Westfalen wird seit über zehn Jahren über die Haltung der Evangelischen Kirche zum Judentum diskutiert Im Gefolge der Stoecker-Diskussion geriet dabei auch der lokale Kirchenkampf ins Blickfeld. Gegen Versuche der Kirche, die öffentliche Diskussion abzublocken, wurde im Dezember 2002 in der Weserstadt ein „Arbeitskreis Antisemitismus“ gegründet. Seine Ziele waren unter anderem: (1) Namensänderung für das Adolf Stoecker Gemeindehaus im Nachbardorf Hille/Eickhorst, (2) Untersuchung des nazifreundlichen Wirkens von Bekenntnispfarrer Viktor Pleß, der 1987(!) Namenspatron eines christlichen Kindergartens in Minden wurde. (3) Zusätzlich veröffentlichte der Verfasser 2003 eine erste Untersuchung zum lokalen Kirchenkampf. (Kristan Kossack, „Mindener Evangelische Kirchengemeinden zwischen 1933 – 1945“, Kirchenkampf zwischen Bekennender Kirche, Deutschen Christen, Partei und Behörden, Minden 2003)
Die Mindener Kreissynode reagierte im Februar 2004 mit der Bildung eines eigenen „Arbeitskreis Kirchengeschichte“ mit kooptierten Mitgliedern. Ein zu Hilfe gerufener Kirchenhistoriker, Dr. Andreas Müller, bekam als „Pfarrer in der Entsendung“ den Auftrag, die Geschichte des Kirchenkreises im „Dritten Reich“ zu untersuchen. Müller, inzwischen zum Professor für Kirchengeschichte an der Christian Albrecht-Universität in Kiel berufen, antwortet mit seinem 570 Seiten langen Manuskript auf die langjährige Kritik an der kirchlichen Verdrängungs- und Rationalisierungsstrategie in apologetischer Absicht. Er ist erkennbar bestrebt, die Haltung der Kirche vor Ort zum NS-Staat zu beschönigen. Dazu benutzt er die Methode der Nichtbeachtung unangenehmer Tatbestände im Vertrauen darauf, dass ohnehin kaum einer nachrecherchieren wird, und, falls das nicht reicht, weil sich gewisse Tatbestände nicht verschweigen lassen, ohne dass man als Historiker darüber sein Renommee verlieren würde, die Methode der schönfärberischen (unbewiesenen) Unterstellungen. Müllers Spurenverwischung zeigt sich am prägnantesten in seinen Äußerungen über das Wirken der beiden Bekenntnispfarrer Graff und Pleß, von denen der letztere in Minden im Dienste der Schuldabwehr von kirchlicher Seite immer noch einseitig positiv betrachtet wird, während jener zu vergessen ist. Das macht die Kritik an Müllers neuerlicher Legitimation der im Bestreben der Schuldabwehr verfälschenden Sichtweise dringlich, während andere Inhalte des langatmigen Manuskriptes nur von marginalem allgemeinem Interesse sein dürften. Aus diesem Grund grenzt Kossack seine Replik auf Müllers Untersuchung wie folgt ein:
Gliederung:
- Rauchvorhang vorgeblich wissenschaftlicher Objektivität
- Der Bekenntnispfarrer und Hitlergegner Graff
- Der Bekenntnispfarrer und Nazihelfer Pleß
- Disput über die innerkirchliche Anwendung des „Arierparagraphen“