Aus der Beschlussvorlage der SPD-Fraktion 1930: "Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgenden Forderungen Rechnung trägt:
1. Allen in Reichs-, Staats- oder Kommunaldiensten oder in Diensten öffentlich-rechtlicher Körperschaften ständig beschäftigten Personen (Beamten, Angestellten und Arbeitern) ist die Übernahme und Ausführung außerdienstlicher entgeltlicher Berufstätigkeit grundsätzlich zu untersagen. ....
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