Obwohl bereits recht einfache Überlegungen die Marxsche Begründung des „Gesetzes vom tendenziellen Fall der Profitrate“ in Frage stellen, wurde dieses Gesetz im traditionellen Marxismus verbissen verteidigt. Solche Verbissenheit rührte häufig aus dem Glauben, dieses Gesetz sei notwendig, um eine Zusammenbruchstendenz des Kapitalismus oder zumindest dessen Krisenhaftigkeit zu begründen. Müsste man dieses Gesetz aufgeben, so der Umkehrschluss, dann gäbe es für den Umsturz der kapitalistischen Verhältnisse keine „objektive“ Grundlage mehr, denn dann müsste man ja zugeben, dass der Kapitalismus keine immanente Schranke habe und im Prinzip auch krisenfrei funktionieren könne. Aber selbst wenn das „Gesetz“ gültig wäre, würde es nicht leisten, was sich viele seiner Verteidiger von ihm versprechen.
Denn über Ausmaß und Geschwindigkeit des Profitratenfalls kann es nichts aussagen: ein schneller Fall (z.B. in 5 Jahren von 12% auf 8%) mit erheblichen Auswirkungen, wäre genauso mit dem Gesetz vereinbar wie ein langsamer Fall (z.B. in 100 Jahren von 10,7% auf 10,3%), den kaum jemand bemerken würde. Die tatsächliche Aussage des Gesetzes - tendenzieller Fall der Profitrate in unbekanntem Ausmaß und in unbekannten Zeiträumen - ist viel zu schwach, um als Grundlage einer Krisentheorie dienen zu können. Andererseits lässt sich die Krisenhaftigkeit kapitalistischer Vergesellschaftung sehr gut ohne jeden Bezug auf dieses „Gesetz“ begründen (vgl. „Wissenschaft vom Wert“, S. 341ff).
Link zum Artikel (PDF): "Werttheorie, Profitratenfall und Traditionsmarxismus". Klicken Sie bitte hier.
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