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Kritiknetz - Zeitschrift für Kritische Theorie der Gesellschaft

Petition an den Landtag von NRW für eine Kopftuchfreie Schule

Kategorie: Religionskritik
05. November 2008
Gabi Schmidt, Edward von Roy
1663 Zugriffe

Erst kürzlich wurde der Direktor der Düsseldorfer Anne-Frank-Realschule im Auftrag der Schulministerin Barbara Sommer von der Bezirksregierung Düsseldorf wegen des von ihm ausgesprochenen schulinternen Verbots von Kopfbedeckungen gerüffelt. Der Rüffel der Ministerin berücksichtigte die guten pädagogischen Argumente des Schuldirektors für seine Maßnahme nicht. Ministerin und die Bezirksregierung tun vielmehr so, als gebe es solche Gründe, während das Verbot des Direktors in Wahrheit doch die politische Emanzipation des Staates von der Religion und damit die bürgerlichen Grundrechte aller an dieser öffentlichen Bildungseinrichtung Lehrenden und Lernenden gegen Weltanschauungszwang und religiösen Dogmatismus schützt. Ist es Kuschen vor der Macht, die die grundgesetzlich festgeschriebene Emanzipation des Staates von Religion und Geschlecht bekämpft, oder ist es eher so, dass die Ministerin von der politischen Emanzipation, der Trennung von privatbürgerlicher Gesellschaft (bourgeois) und Staatswesen (citoyen), zu dem auch das öffentliche Schulwesen gehört, nichts weiß? Schlimmer noch: Ist der Ministerin Sommer der erreichte Stand der (politischen) Emanzipation vielleicht sogar so gleichgültig, dass sie ihren obrigkeitsstaatlichen Rüffel des Direktors allen Ernstes für einen Ausdruck vorbildlicher interkultureller Toleranz hält?
Es ist anders als die Ministerin wähnt: "Das Tragen dieses ideologisch aufgeladenen islamischen Konfliktstoffes Kopftuch behindert daher einen fairen, gleichberechtigten Umgang miteinander.
Es ist das äußerlich erkennbare Symbol für die Unterwerfung unter die Regeln des Koran, der Sunna und der Sharia und ein festes Versprechen, nur Allah und der islamischen Doktrin zu gehorchen. Der Schleier fördert somit undemokratische Weltbilder, die gegen den Gleichheitsgrundsatz von Art. 3 GG verstoßen. Er fordert patriarchalisches Rollenverhalten und Gender- Apartheid, missachtet das Grundrecht der negativen Religionsfreiheit und ignoriert das Neutralitätsgebot auf schulischem Territorium. Der Hijab, wie man die islamische Bedeckung für die Haare auch nennt, verstößt damit sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen Werte, Normen und Erkenntnisse der Aufklärung." (Aus der Petition)

Aufruf an alle Leser, die folgende Petiton zu unterschreiben und dem Petitionsausschuss des Landtags NRW schriftlich oder als Internetpetition (Adressen: s. Petition) zu schicken.

Heinz Gess


Link zum Artikel (PDF): "Petition an den Landtag von NRW für eine Kopftuchfreie Schule ". Klicken Sie bitte hier.
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Kommentare (1)

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