Kritiknetz - Zeitschrift für Kritische Theorie der Gesellschaft
Elmut Reichelts Geltungstheorie. Ein Beitrag zur rationalen Rekonstruktion des "Verhängnisses"?
- Kategorie: Kritik der Politischen Ökonomie
- 29. Januar 2006
- Ingo Elbe
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Bei Reichelt wird, was in einem außerpsychischen Vorgang im spezifisch gesellschaftlichen Verhältnis der Sachen (in das sie unwillkürlich von Menschen unter bestimmten Vergesellschaftungsbedingungen ihrer Arbeiten gestellt werden) geschieht - die Gleichsetzung und Darstellung als Werte - in die Köpfe der Wareneigner projiziert, womit die Genese ökonomischer Gegenständlichkeit von einem sachlich vermittelten Verhältnis zwischen Menschen in ein direktes Verhältnis zwischen ihnen in Bezug auf eine Sache verwandelt wird. Mehr noch: Nach Reichelt geschieht die Hervorbringung einer spezifisch gesellschaftlichen Gegenständlichkeit (Wert und allgemeines Äquivalent) vor jedem gesellschaftlichen Kontakt in den Köpfen der Warenbesitzer, denn - wie er ja selbst betont - das wirkliche Verhältnis ist erst Gegenstand des Austauschkapitels.
Damit entsteht die gesellschaftlich gültige Form des Werts, das allgemeine Äquivalent, in vorsozialen Denkakten und die wirkliche Beziehung der Warenbesitzer aufeinander wird auf die bewusste Auswahl einer speziellen Geldware reduziert. Dort, wo von Warenbesitzern noch systematisch abstrahiert wird, in der Wertformanalyse, und damit gezeigt werden soll, dass es sich beim Wert um einen die Handlungslogik der Akteure bestimmenden Formzusammenhang gesellschaftlicher Sachen als Arbeitsprodukte handelt, dort operiert Reichelt bereits mit psychischen Akten von Warenbesitzern. Dort, wo die wirkliche Genese von allgemeinem Äquivalent und Geld durch eine unbewusste gesellschaftliche Tat erklärt werden soll, im zweiten Kapitel, - wobei die Unbewusstheit "ein Nichtwissen über das" ist "was im gesellschaftlichen Verhältnis der Sachen vor sich geht", also kein innerpsychischer Prozess, und die Tat ein Verhältnis der Menschen zueinander durch die Inbezugsetzung ihrer Arbeitsprodukte -, dort beschränkt Reichelt die Tat auf eine konventionelle Bestimmung der Naturalform der bereits als real unterstellten Äquivalenzfunktion. Letztlich wird damit auch die von Backhaus formulierte Erkenntnis, Wert könne weder auf Psychisches noch auf Physisches zurückgeführt werden, sondern stelle eine soziale Objektivität sui generis dar, von Reichelt aufgegeben, indem er ihn als individuelles und doch auch irgendwie, man weiß nicht wie, kollektives unbewusstes Phänomen bestimmt. Auch dagegen hatte sich seinerzeit Backhaus ausgesprochen. Um zu klären, welche Bedeutung dem Geltungsbegriff in der Marxschen Werttheorie zukommt, wird es unerlässlich sein, die von Dieter Wolf formulierte Theorie objektiver Semantik zu rezipieren. Hier scheint das von Reichelt zu Recht formulierte Desiderat einer nicht auf der Ebene bloßer Intersubjektivität stehen bleibenden Klärung der Seinsweise ökonomischer Gegenständlichkeit eingelöst zu werden.
Heinz Gess
Link zum Artikel (PDF): "Elmut Reichelts Geltungstheorie. Ein Beitrag zur rationalen Rekonstruktion des "Verhängnisses"?". Klicken Sie bitte hier.
Heinz Gess
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