Kritiknetz - Zeitschrift für Kritische Theorie der Gesellschaft
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- Kategorie: Unsortierte Kommentare
- 29. Dezember 2011
- Bernd Dahlenburg
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Aus dem Text oben zitiert: “Das was Sie veranstalten, ist mehr als das pubertäre Gespinne eines Rotzlöffels, als das angemessene Gebahren eines Hochschullehrers. 6 (...)Also lassen Sie es uns tun, und lammenteren Sie uns nicht die Ohnen mit irgendwelchem Islamis-muskritik-Krampf voll, der uns einen - um es klar zu sagen - Scheißdreck schert! 7. Das können Sie ruhig alles spciehrn, weil für das Kasperltheater, mit dem Sie uns seit Sonntag drangsalieren, kein einziger Richter Verständnis haben wird, und daher in Ansehung Ihrer Beleidigungen ein Gegenschlag zulässig ist!“ Als reichten ihm die "professionellen Beschimpfungen meiner Person nicht, schließt er dann auch noch die Polizei in sein Beschimpfungen ein: „Ich fordere sie auf, mir den Namen des Polizeibeamten zu nennen, der Ihnen das Foto (von Vural – H.G. ) mit der Aufforderung zur Verwendung gegeben haben soll. Gegen diesen werde ich nämlich, sowie auch gegen Sie, Strafantrag wegen Ver-stoss gegen §§ 106 UrhG, 26 StGB stellen: Anstiftung zur strafbaren Urheber-rechtsverletzung. Dann werden wir vor Gericht sehen, was der Herr Hilfs-Sherriff für Weisheiten zum Besten geben wird... “ ============= Was Wisuschil & Partner sowie A. Vural hier seit Beginn der Auseinandersetzung mit Heinz Gess veranstalten, bestätigt schlicht nur, dass in diesem Fall Mandant A.V. und Anwälte ein kongenial-desktrutives Team bilden. Alles andere als eine Entscheidung zugunsten Heinz Gess' wäre eine Farce. Und nicht nur das: Ein Fehlurteil wäre die indirekte Goutierung der gegen Gess ausgesprochenen Drohung, die sogar seine physische Unversehrtheit gefährden könnte. Nicht nur A. Vural - auch Rechtsanwälte wie die von ihm in Anspruch genommenen, müssen lernen, dass die Regeln eines freiheitlich-pluralistischen Rechtsstaates für alle seine Bürger gelten.
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