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Kritiknetz - Zeitschrift für Kritische Theorie der Gesellschaft

Präsidet Vural ist für Muslime untragbar: "jetzt ist Schluss mit lustig"

Kategorie: Unsortierte Kommentare
30. November 1999
Herbert Rätz
1272 Zugriffe

Vorab, damit Herr Prof. h. c. Dr.jur. Vural mir nicht christliche Motive unterstellen muss, wie bei Prof. Dr. Heinz Gess geschehen: Ich bin bekennender Agnostiker, teile Freuds Ansicht von der kollektiven Neurose der Religion (bezüglich ihres vatermörderischen Aspekts), toleriere jeden Glauben, der als Glauben und nicht als Wissen vertreten wird und richte mich zeit meines politisch bewußten Lebens (ca 45 Jahre) gegen jedwede Form von Menschenverachtung und Diskriminierung. Zur Sache: Herrn Prof. Dr. Gess zu unterstellen, er propagiere Menschenverachtung bzw. "blinden Hass" ist für jeden, der ihn persönlich kennt, absurd. Ich weigere mich, einen solchen Anwurf auch nur hypothetisch zu diskutieren: Niemand ist dagegen gefeit, von irgendwoher mit Dreck beworfen zu werden. Insgesamt habe ich 19 Jahre als Schlosser in der Schmiede einer Automobilfabrik gearbeitet, größtenteils mit islamisch gläubigen Kollegen unterschiedlicher Nationalitäten. Diese Menschen, die ich stets geachtet habe, haben nie solche Absurditäten von sich gelassen, wie Herr Prof.h.c. Dr.jur. Vural. Wäre Herr Vural ein einfacher Arbeiter, dessen Umgebung sich zur gemeinsamen Verständigung eines Pidgindeutsch bedient und deren Kenntnisse (ich meine meine ehemaligen deutschen Kollegen) des deutschen Rechtswesens rudimentär sind, dann könnte ich seine Erregung verstehen. Und wenn er bereit wäre, die Angelegenheit zu klären, dann könnte ich seine Reaktion durchaus tolerieren. Aber mit Bemerkungen wie: "Jetzt ist Schluss mit Lustig!" und der Drohung mit dem "Dekan" (zum journalistischen Handwerk gehört, dass man sich vorher erkundigt, an wen ich meine Botschaft richte) hat Herr Vural seine Intention preisgegeben: Mein ist die Rache (egal wofür)! Aber: wofür? Wie gesagt, wenn ein einfacher Arbeiter den Unterschied zwischen einem wissenschaftlichen Zitat, einer Tatsachenfeststellung oder gar einer Behauptung nicht kennt, dann kann ich aufgrund seiner Nichtbildung (bezüglich akademischer Gepflogenheiten!) daraus keinen bösen Willen ableiten. Allerdings: in dubio pro reo ist römisches, nicht islamisches Recht, auch wenn ich viele islamische Bekannte habe, die nach dieser Maxime leben! Herr Vural zitiert Freud falsch, verlangt eine Bestrafung von Herrn Gess. die nicht vom "Dekan" sondern nur von einem ordentlichen Gericht erfolgen kann und unterscheidet nicht einmal in einer öffentlichen Verlautbarung zwischen den unterschiedlichen Personen gegen die er sich richtet. Ich zitiere: "Wenn Sie, Herr Widmann, an Verleumdung und üble Nachrede in Zusammenhang mit meinem Namen denken, soll ein Licht ihren Geist erhellen. Jetzt ist Schluss mit Lustig! Wenn sie schon bei Siegmund Freud klauen, dann richtig und nicht nur an den Islam denken. Oder hatten Sie Angst vor unserer Bundeskanzlerin, unserem Bundespräsidenten, dem Papst oder Millionen und aber Millionen von Gläubigen? Der Dekan ihrer FH wird sich über meine Post freuen. Und, Herr Widmann, Hochmut kommt vor dem Fall. Trauern Sie schon jetzt ihrem Portal nach." Der Angriff wird gegen Prof. Gess gerichtet, angesprochen wird ein Herr Widmann! Zweites Beispiel: Ich zitiere: "Den Tatbestand der Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuches: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein. Als Personengruppen, die von Volksverhetzung betroffen sein können, werden Bevölkerungsteile Deutschlands oder eine nationale, rassistische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe- auch im Ausland- genannt. Und an die Adresse von Herrn Widmann sei noch folgendes gerichtet: Grundsätzlich schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht ein, falsche Tatschen zu behaupten. Jedoch kann der Gesetzgeber das Recht auf die Behauptung falscher Tatsachen durch Gesetze einschränken (zum Beispiel bei den Delikten Verleumdung, übler Nachrede, Betrug und arglistiger Täuschung)." Bei Vural wird nicht deutlich, was Zitat und was Meinung ist. Ein promovierter Jurist sollte nicht nur das Handwerkzeug eines Studenten im Erstsemester beherrschen, sondern auch in der Lage sein, zwischen Bevölkerungsgruppen und Phänomenen zu unterscheiden. Eine grundlegende wissenschaftliche Zitation über ein Phänomen, hier Religion, ist weder eine Verächtlichmachung, noch eine Diskriminierung, noch einer der von Vural erwähnten Ausnahmeregelungen der Meinungsfreiheit. Weil diese ein Grundrecht ist, steht sie über jedem Einzelrecht und ist daher stärker zu beachten, als § 130 Absatz 1 StGb. Und schließlich: Eine Tatsache ist eine Tatsache ist eine Tatsache! Daran rüttelt auch die falscheste Behauptung nichts! Man kann weder Tatsachen behaupten (aber man kann sie benennen) noch können Tatsachen falsch sein. Falsche Aussagen sind Behauptungen, aber nicht jede Behauptung ist falsch Wie gesagt: Bei Menschen, deren Bildung (Vorsicht: Satire!) nicht in die schwindelerregende Höhen akademischer Weihen gestiegen ist (Satire Ende) drücke ich nach einem klärenden Gespräch beide Augen zu und verlange nicht, dass Leistungen erbracht werden, die nicht erbracht werden können. Aber von einem Prof. h.c, der für seinen h.c. einiges geleistet haben muss, erst recht von einem Dr. jur. erwarte ich ein fundierteres Verhalten. Schlösse ich mich dem Geist der Verlautbarung an, dann müsste ich spekulieren, dass dahinter eine bösartige Absicht steckt. Was die Dienstvorgesetzte angeht, die jeder Spekulation nacheilt, vorausgesetzt man diffamiert den Richtigen: Gnädige Frau, ich beglückwünsche Sie zu ihrer gelungenen Anpassung an den Zeitgeist. Herbert Rätz

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Das ist ein Kommentar von "Kollektive Zwangsneurose Islam oder Straftatbestand Islamophobie"
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