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Kritiknetz - Zeitschrift für Kritische Theorie der Gesellschaft
ISSN 1866-4105

Helmut Schmidt und die Kumpanei mit den Parteigängern der Scharia

Details
Kategorie: Unsortierte Kommentare
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 1999 00:00
Geschrieben von Edward von Roy
Zugriffe: 516

Vielen Dank für den wichtigen Text. Vielleicht fühlt sich Helmut Schmidt ganz multikulturell und strebt nach der Beendigung des für alle geltenden einen Rechts (One Law For All). Vielleicht strebt Helmut Schmidt nach der Rechtsungleichheit zwischen Mann und Frau (Scharia, Islam) sowie nach der Rechtsspaltung im Familienrecht (auch Scharia, auch Islam). Das islamische Heiratsalter beträgt in der Tat neun Jahre, der höchste saudische Kleriker Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich will die heilssichernde Sittlichkeit und will damit die Kindbraut ("Our mothers and before them, our grandmothers, married when they were barely 12"). Islamisch völlig folgerichtig verheiratet in der nordgriechichischen Region Komitiní und ganz offiziell durch den EU-Staat legalisiert der eine oder andere Mufti zwölf- oder elfjährige Ehefrauen, die alsbald schwanger in Düsseldorf auftauchen, für die einen Kindesmissbrauch, für die anderen 'Religion' (Way to Allah). Die vollumfänglich islamisierte Sittlichkeit und Verhaltensnorm, die so genannte Scharia darf keinesfals legalisiert werden, auch nicht 'teilweise'. In diesen Stunden (13.-14.07.2010, MediaPark Köln) tagt der Wissenschaftsrat zum Thema Islamische Studien. Gestern habe ich dort persönlich Annette Schavan und Mathias Rohe erblickt, mein Dank geht an Thomas May und Annette Barkhaus, die mich vier Minuten lang im Plenarsaal sprechen ließen. Arbeitet der Wissenschaftsrat (WR) womöglich an der künftigen deutschen Rechtsspaltung, sofern er beziehungsweise indem er den Scharia-basierten und Fiqh-basierten (Fiqh, heilssichernde Sakraljurisprudenz) Islam auf dem Universitätsgelände als Glaubenswahrheit lehren lassen will? Derlei Schariagelehrsamkeit (Außenansicht war gestern?) soll natürlich nur zur Imamausbildung und zur Ausbildung der Lehrer für den Islamischen Religionsunterricht geschehen, die Frauen entrechtende und anderweitig differenziert diskriminierende Scharia soll halt nur gelehrt werden. Im WR-Saal saßen mehrere Trägerinnen des heilssichernden Hidschab (Frauenarm ist schariatisch anders nackt als Männerarm, teuflisch nackter, Frauenhaar ist Schamhaar). Mohammad Chatami (Amtsvorgänger von Achmadinedschad), Mahmoud Zakzouk (Schariaminister Ägyptens) und Mustafa Ceric (Bosniens Großmufti aus dem ECFR-Netzwerk des Seelsorgers der Muslimbruderschaft Yusuf al-Qaradawi) waren, obschon durch den Wissenschaftsrat offiziell nach Köln eingeladen, verhindert. Man war WR-seits also bereit, mit der organisierten Vormoderne und Gegendemokratie über den Wissenschaftsbegriff und Gewissensbegriff (Schavan) zu debattieren. Die Folgen solcherlei entgrenzter Toleranz sollten wir den Staatsbürgern nicht wünschen, nicht zuletzt den weiblichen so genannten Muslimen. Solange Scharia und Fiqh nicht überwunden sind das heißt abgelegt sind, so lange ist der Islam nicht schulreif und gehört nicht auf das Universitätsgelände, jedenfalls nicht als beworbenes pädagogisches oder sozialarbeiterisches Werkzeug. Im Mittelalterseminar oder in der Vorlesung Politischer Extremismus bleibe die Scharia hingegen unser willkommener Gegenstand der Untersuchung. Dem Konformitätsdruck, der von einem installierten Scharia-Gericht oder schariabasierten Religionsunterricht ausgeht, wird sich kaum ein Muslim entziehen können, denn wer gegen Allahs Gesetz verstößt und etwa als Mädchen oder Frau keinen Schleier (Hidschab, verkürzt genannt und genäht: Kopftuch) trägt, verspielt nach orthodox islamischer Auffassung schuldhaft sein Seelenheil und das seiner Angehörigen möglicherweise gleich mit. Möge Helmut Schmidt zur Einsicht gelangen, die jenseitszentrierte, sexualmagische, frauenentrechtende und kulturrassistische Scharia als von Artikel 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit) nicht gedeckt zu halten. Edward von Roy Diplom-Sozialpädagoge (FH)

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