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Ein Lob von mir für ihren Aufsatz! Ich habe dazu einen Blogeintrag verfasst: http://fragwuerdiges.wordpress.com/2011/03/27/kritik-an-rothbard/
zum Geschehen in Politik, Gesellschaft und Ökonomie
Kritik an Rothbard
Zurzeit lese ich eine Einführung in die Kritische Theorie aus der theorie.org-Reihe; vorab las ich einige Aufsätze, die die wichtigsten Gedanken und Aspekte der KT vorwegnahmen, zu denen die Abgrenzung zur traditionellen, bürgerlichen Theorie und die Unterscheidung zwischen subjektiver und objektiver Vernunft, die Max Horkheimer im Rahmen seiner Kritik der instrumentellen Vernunft (1947) vornimmt, gehören; Heinz Gess fasst das wichtigste in seinem auf kritiknetz.de publizierten Aufsatz Horkheimer: Kritik der instrumentellen Vernunft zusammen.
Da ich urpsürnglich aus der liberalen Ecke komme, musste ich bei folgendem Zitat sofort an Rothbards Werk Die Ethik der Freiheit (1982) denken, in welchem er eine Gesellschaftsordnung auf Basis des Naturrechts – das Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum – entwirft und damit an Thomas von Aquin, Hugo Grotius und John Locke anknüpft:
Etwas Analoges geschieht mit der katholischen Tradition durch die neuthomistische Kampagne. Wie die Neuheiden versuchen die Neuthomisten alte Ideologien modernen Zwecken anzupassen. Notwendigerweise sind sie mehr an der abstrakten Rechtfertigung religiöser lehren selber als an deren spezifischen Inhalt interessiert. Solch pragmatisches Vorgehen [ Die Pragmatisierung der Religion!!] beeinträchtigt die religiösen Begriffe, die es unberührt zu lassen scheint. „Er [der Neuthomismus -HG] konzentriert sich auf den Glauben an den Glauben, den er als ein gutes Mittel gegen die sozialen und psychologischen Schwierigkeiten von heute betrachtet.“ (82)
„Wie jede dogmatische Philosophie versucht der Neuthomismus, mit dem denken an einem bestimmten Punkt aufzuhören, um eine Sondersphäre für ein höchstes Sein oder einen höchsten Wert, politisch oder religiös, zu schaffen. Je zweifelhafter diese Absoluta werden [...], desto unerschütterlicher werden sie von ihren Parteigängern verteidigt, und desto weniger skrupulös sind letztere, ihre Kulte mit anderen als rein geistigen Mitteln zu fördern.“ (84) „Heute lebt der Drang fort, ein absolutes Prinzip als reale Macht oder eine reale Macht als absolutes Prinzip zu installieren. Es scheint, daß der höchste Wert nur dann als absolut angesehen werden kann, wenn er zugleich höchste Macht ist.“ (85) Der Dualismus – Gott auf der einen Seite und die sündige Welt auf der anderen – schloß ein willkürliches Opfer des Intellekts ein (85). Die Idee Gottes selbst wird zu etwas, das sich widerspricht: eine Identität, die absolut sein soll und doch keine Veränderung einschließt(86).[...]
Rothbards Ausführungen über die rechtliche Beziehungen zwischen Eltern und Kind innerhalb einer naturrechtlich organisierten Gesellschaft hinterließen schon damals ein seltsames Gefühl bei mir. Zwei Beispiele, zitiert aus dem Kapitel „Children and rights“ der englischen Originalfassung, sollen dies verdeutlichen:
Über Abtreibung
„The proper groundwork for analysis of abortion is in every man’s absolute right of self-ownership. This implies immediately that every woman has the absolute right to her own body, that she has absolute dominion over her body and everything within it. This includes the fetus. Most fetuses are in the mother’s womb because the mother consents to this situation, but the fetus is there by the mother’s freely-granted consent. But should the mother decide that she does not want the fetus there any longer, then the fetus becomes a parasitic “invader” of her person, and the mother has the perfect right to expel this invader from her domain. Abortion should be looked upon, not as “murder” of a living person, but as the expulsion of an unwanted invader from the mother’s body.[2] Any laws restricting or prohibiting abortion are therefore invasions of the rights of mothers.“
- Murray N. Rothbard,The Ethic of Liberty, New York, New York University Press, 1998, S. 98 ff.
Über elterliche Fürsorge
„Applying our theory to parents and children, this means that a parent does not have the right to aggress against his children, but also that the parent should not have a legal obligation to feed, clothe, or educate his children, since such obligations would entail positive acts coerced upon the parent and depriving the parent of his rights. The parent therefore may not murder or mutilate his child, and the law properly outlaws a parent from doing so. But the parent should have the legal right not to feed the child, i.e., to allow it to die.[4] The law, therefore, may not properly compel the parent to feed a child or to keep it alive.[5] (Again, whether or not a parent has a moral rather than a legally enforceable obligation to keep his child alive is a completely separate question.) This rule allows us to solve such vexing questions as: should a parent have the right to allow a deformed baby to die (e.g., by not feeding it)?[6] The answer is of course yes, following a fortiori from the larger right to allow any baby, whether deformed or not, to die. (Though, as we shall see below, in a libertarian society the existence of a free baby market will bring such “neglect” down to a minimum.)“
- Murray N. Rothbard,The Ethic of Liberty, New York, New York University Press, 1998, S. 100 ff.
Formallogisch betrachtet lässt sich Rothbard nicht widersprechen; die Rechtslage in den obigen Fällen ist eindeutig aus den naturrechtlichen Prämissen ableitbar.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass Rothbard mit seinem Denken ab einem bestimmten Punkt abgebrochen hat… Er versteift sich in seiner Ethik der Freiheit auf das formal-rechtliche; letzteres nimmt für ihn einen höheren Stellenwert ein als die daraus resultierenden – unschönen und unangenehmen – Konsequenzen. Wäre er in seinem Denken dialektisch vorgegangen, so hätte er gemerkt, dass ein strikter Naturalismus nicht unbedingt ausreicht, um den Anspruch einer emanzipatorischen, wahrlich freien Gesellschaft zu erfüllen.
In einer Gesellschaft, in der das Recht auf Selbsteigentum anerkannt und gesichert ist, könnten trotzdem barbarische Zustände herrschen – die KT besitzt den Selbstanspruch, diese Barabrei aufzuspüren und ihren gesellschaftlichen Widerspruch, dem sie entspringt, zu reflektieren, so dass an seiner Aufhebung gearbeitet werden kann.
Ein Lob von mir für ihren Aufsatz! Ich habe dazu einen Blogeintrag verfasst: http://fragwuerdiges.wordpress.com/2011/03/27/kritik-an-rothbard/
zum Geschehen in Politik, Gesellschaft und Ökonomie
Kritik an Rothbard
Zurzeit lese ich eine Einführung in die Kritische Theorie aus der theorie.org-Reihe; vorab las ich einige Aufsätze, die die wichtigsten Gedanken und Aspekte der KT vorwegnahmen, zu denen die Abgrenzung zur traditionellen, bürgerlichen Theorie und die Unterscheidung zwischen subjektiver und objektiver Vernunft, die Max Horkheimer im Rahmen seiner Kritik der instrumentellen Vernunft (1947) vornimmt, gehören; Heinz Gess fasst das wichtigste in seinem auf kritiknetz.de publizierten Aufsatz Horkheimer: Kritik der instrumentellen Vernunft zusammen.
Da ich urpsürnglich aus der liberalen Ecke komme, musste ich bei folgendem Zitat sofort an Rothbards Werk Die Ethik der Freiheit (1982) denken, in welchem er eine Gesellschaftsordnung auf Basis des Naturrechts – das Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum – entwirft und damit an Thomas von Aquin, Hugo Grotius und John Locke anknüpft:
Rothbards Ausführungen über die rechtliche Beziehungen zwischen Eltern und Kind innerhalb einer naturrechtlich organisierten Gesellschaft hinterließen schon damals ein seltsames Gefühl bei mir. Zwei Beispiele, zitiert aus dem Kapitel „Children and rights“ der englischen Originalfassung, sollen dies verdeutlichen:
Über Abtreibung
Über elterliche Fürsorge
Formallogisch betrachtet lässt sich Rothbard nicht widersprechen; die Rechtslage in den obigen Fällen ist eindeutig aus den naturrechtlichen Prämissen ableitbar.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass Rothbard mit seinem Denken ab einem bestimmten Punkt abgebrochen hat… Er versteift sich in seiner Ethik der Freiheit auf das formal-rechtliche; letzteres nimmt für ihn einen höheren Stellenwert ein als die daraus resultierenden – unschönen und unangenehmen – Konsequenzen. Wäre er in seinem Denken dialektisch vorgegangen, so hätte er gemerkt, dass ein strikter Naturalismus nicht unbedingt ausreicht, um den Anspruch einer emanzipatorischen, wahrlich freien Gesellschaft zu erfüllen.
In einer Gesellschaft, in der das Recht auf Selbsteigentum anerkannt und gesichert ist, könnten trotzdem barbarische Zustände herrschen – die KT besitzt den Selbstanspruch, diese Barabrei aufzuspüren und ihren gesellschaftlichen Widerspruch, dem sie entspringt, zu reflektieren, so dass an seiner Aufhebung gearbeitet werden kann.